OHG gründen: Voraussetzungen, Haftung und Gründungsschritte

Eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Rechtsform für Kaufleute, die gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben. Sie ist schnell gegründet, wirkt nach außen häufig „unternehmerischer“ als eine GbR – bringt aber eine wichtige Konsequenz mit: Die Gesellschafter haften grundsätzlich persönlich. Diese Seite beantwortet die zentrale Frage, ob die OHG für Ihr Vorhaben passt und welche Schritte zur Gründung nötig sind.

Steckbrief offene Handelsgesellschaft

Den Steckbrief als pdf-Download gibt es hier.

Die folgenden Punkte helfen Ihnen, die OHG in wenigen Minuten einzuordnen und typische Fehler bei der Gründung zu vermeiden.

Kurzüberblick

Eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Rechtsform für Kaufleute, die gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben. Sie ist schnell gegründet, wirkt nach außen häufig „unternehmerischer“ als eine GbR – bringt aber eine wichtige Konsequenz mit: Die Gesellschafter haften grundsätzlich persönlich. Diese Seite beantwortet die zentrale Frage, ob die OHG für Ihr Vorhaben passt und welche Schritte zur Gründung nötig sind.

Übrigens: Die OHG ist eine Sonderform der GbR. Deshalb sind einerseits die speziellen §§ 105 ff. HGB anzuwenden, andererseits aber auch die Vorgaben der GbR in den §§ 705 ff. BGB.

Wie man eine offene Handelsgesellschaft (OHG) gründet

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Berater-Empfehlung

Wann eine OHG sinnvoll ist – und wann nicht

Eine OHG empfehle ich vor allem dann, wenn Sie mit mindestens einer weiteren Person ein Handelsgewerbe betreiben wollen, die Rollen und Verantwortlichkeiten klar verteilt sind und Sie bewusst in Kauf nehmen, dass alle Gesellschafter grundsätzlich persönlich haften. Die OHG ist besonders passend, wenn Sie eine einfache, schnelle Rechtsform suchen, aber nach außen professioneller auftreten möchten als mit einer GbR.

Von einer OHG rate ich ab, wenn Sie die persönliche Haftung vermeiden wollen, das Risiko schwer einschätzbar ist oder absehbar ist, dass externe Investoren, internationale Geschäftspartner oder eine klare Haftungsbegrenzung wichtig werden. In diesen Fällen ist meist eine haftungsbeschränkte Rechtsform die bessere Wahl.

Häufige Fragen zur OHG:

Was ist eine OHG?

Eine OHG ist die Abkürzung für Offene Handelsgesellschaft. Sie ist eine Personengesellschaft, in der sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um gemeinsam ein Handelsgewerbe zu betreiben. Typisch für die OHG ist, dass die Gesellschafter persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.

Definition

Die OHG ist eine Personengesellschaft, die unter einer gemeinsamen Firma (Name des Unternehmens) ein Handelsgewerbe betreibt und im Handelsregister eingetragen ist. Sie entsteht durch einen Gesellschaftsvertrag zwischen den Gesellschaftern und die Eintragung ins Handelsregister.

Wesentliche Merkmale einer OHG

  • Mindestens zwei Gesellschafter
  • Handelsgewerbe als Zweck (kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb)
  • Eintragung ins Handelsregister (HRA)
  • Persönliche Haftung der Gesellschafter mit Privatvermögen
  • Gemeinsame Firma (Unternehmensname) und Auftreten nach außen
  • Geschäftsführung grundsätzlich durch die Gesellschafter (sofern nicht anders vereinbart)

Haftung in der OHG

Der wichtigste Punkt ist die Haftung: Jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt (auch privat) und gesamtschuldnerisch. Das bedeutet: Gläubiger können sich an jeden einzelnen Gesellschafter wenden und die gesamte Forderung verlangen.

Für wen ist eine OHG sinnvoll?

Eine OHG kann sinnvoll sein, wenn Sie:

  • mit mindestens einer weiteren Person dauerhaft ein Handelsgewerbe betreiben wollen
  • eine einfache, gut verständliche Gesellschaftsform suchen
  • bereit sind, die persönliche Haftung bewusst zu tragen

Wann ist Vorsicht geboten?

  • wenn Sie die persönliche Haftung vermeiden wollen
  • wenn hohe finanzielle Risiken oder größere Projekte geplant sind
  • wenn eine Haftungsbegrenzung für Partner, Investoren oder Kunden wichtig ist

Ablauf der Gründung einer OHG

Zur Gründung der offenen Handelsgesellschaft sollten Sie wissen:

Gesellschaftsvertrag
  • zwingende Voraussetzung
  • keine Schriftform vorgeschrieben, aber empfehlenswert
  • Inhalt: z. B. Firma, Unternehmenszweck, Gesellschafter, Vertretungsbefugnis, Ausscheiden eines Gesellschafters, Einlagenhöhe

-> Mit Abschluss des Gesellschaftervertrag entsteht rechtlich eine GbR.

Eintragung ins Handelsregister

Mit Eintragung ins Handelsregister entsteht die OHG rechtswirksam. Ist die OHG nach § 1 II HGB sowieso ein Handelsgewerbe, kann die Handelsregisteranmeldung entbehrlich sein. Für Kleingewerbetreibende, die eine OHG statt einer GbR gründen wollen, ist sie verpflichtend (Kann-Kaufmann).

Gewerbeanmeldung

Wie für jedes Gewerbe ist sie verpflichtend beim Gewerbeamt der zuständigen Gemeinde durchzuführen.

Voraussetzungen für die Gründung einer OHG

Um eine OHG gründen zu können, müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • mindestens zwei Gesellschafter (juristische oder natürliche Personen)
  • Abschluss eines Gesellschaftsvertrags (Hier geht's zum Mustervertrag)
  • Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinsamer Firma
  • Firma mit dem Zusatz „OHG“ oder „Offene Handelsgesellschaft“
  • kein Mindestkapital erforderlich

Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft

In erster Linie haftet natürlich die OHG selbst mit ihrem Kapital für die entstehenden Verbindlichkeiten. Darüber hinaus gilt für alle Gesellschafter die unbeschränkte Haftung mit ihrem Privatvermögen. Dies gilt auch nach dem Ausscheiden für fünf Jahre weiter, jeweils für Verbindlichkeiten, die bis zur Eintragung des Ausscheidens in das Handelsregister entstehen.

Geschäftsführung und Vertretung: Befugnisse der Gesellschafter

Jeder Gesellschafter ist zur Einzelgeschäftsführung und -vertretung berechtigt und verpflichtet. Dies gilt allerdings nur für gewöhnliche Geschäfte (z. B. Wareneinkauf). Grundlagengeschäfte bedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter. Überschreitet ein Teilhaber seine Kompetenzen, ist das getätigte Geschäft dennoch rechtswirksam, aber im Innenverhältnis kann gegenüber den anderen Gesellschaftern ein Anspruch auf Schadenersatz entstehen.

Vor- und Nachteile der offenen Handelsgesellschaft

Die Rechtsform bringt folgende Vor- und Nachteile mit sich:

Vorteile

Nachteile

  • kein Mindestkapital erforderlich
  • hohes Ansehen bei Kapitalgebern
  • hohes Maß der Mitbestimmung der Gesellschafter
  • freie Gestaltung des Gesellschafts-vertrags
  • Verpflichtung zur Eintragung ins Handelsregister
  • Pflicht zur Buchführung
  • uneingeschränkte Haftung mit dem Privatvermögen
  • großes Vertrauen der Gesellschafter untereinander erforderlich
  • oft Probelem der Nachfolge im Fall des Tods eines Gesellschafters

Beendigung der OHG

Die OHG kann nur aufgelöst werden, wenn einer der in § 131 HGB genannten Fälle vorliegt, beispielsweise durch einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder durch den Ablauf einer zeitlichen Befristung. Die OHG wird anschließend abgewickelt/liquidiert, die Gläubiger befriedigt und die Beendigung im Handelsregister eingetragen.

Für wen die OHG geeignet ist

Eine OHG entsteht oft automatisch, indem eine bereits gegründete GbR die Umsatzgrenze von 250.000 Euro überschreitet. Zudem wird sie gerne herangezogen, wenn sich alle Gesellschafter aktiv am Unternehmensgeschehen beteiligen wollen und die persönliche Haftung nicht scheuen. Nur 0,8 Prozent der Unternehmensgründungen erfolgen mit der Rechtsform der offenen Handelsgesellschaft.

Wer kann mir bei der Gründung einer OHG helfen?

Prinzipiell können folgende Dienstleister bei der Gründung einer OHG behilflich sein:

Gesamthandsvermögen bei der OHG - was heißt das?

Als Gesamthandsvermögen wird das gemeinsame Vermögen von mehreren Personen bezeichnet, bei dem die einzelne Person über ihren Anteil an dem Vermögen und auch an den einzelnen dazugehörigen Gegenständen nicht frei verfügen kann. Über das Vermögen als Ganzes sowie über Teile des Vermögens können nur alle berechtigten Personen gemeinsam verfügen. Ein Gesamthandsvermögen liegt bei der BGB-Gesellschaft, der OHG, der KG, dem ehelichen Güterstand, der Urhebergemeinschaft sowie bei der ungeteilte Erbengemeinschaft vor.

Die häufigsten Fragen zur Rechtsform:


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